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Kooperationsbedingungen Für Vereine, Einrichtungen und Gruppen im Einzugsbereich der LH München
beträgt der Kostenbeitrag pro Veranstaltung (Vortrag mit einem
Referenten/in,
ca. 2 Stunden) 40.- Euro (Stand 2011). Kostenbeiträge für andere
Veranstaltungen wie Workshops und Wochenendseminare sowie
Sonderveranstaltungen werden gesondert vereinbart. Der Kostenbeitrag wird
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung auf unser Konto
überwiesen. Barzahlungen gegen Quittung an die ReferentInnen sind möglich. Das Honorar des/der Referenten/in wird von AÇILIM getragen. Falls erwünscht, können wir für Organisationen, die ausschließlich von Ehrenamtlichen getragen werden, Einladungen erstellen. Einrichtungen, die die Einladungen selbst erstellen, sind verpflichtet AÇILIM mit Adressangabe als Kooperationspartner aufzuführen. Die Veranstaltungen finden in den Räumen des Kooperationspartners, die auch für die Ankündigung der Veranstaltung sowie für die Vorbereitungen und den Ablauf vor Ort verantwortlich sind. AÇILIM macht diese Veranstaltungen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auch bekannt. Die Kooperationspartner füllen nach der Veranstaltung ein von uns zur Verfügung gestelltes Berichtsformular mit Angaben wie Teilnehmerzahl, Geschlecht der Teilnehmer u.ä. aus und schicken es an AÇILIM. AÇILIM trägt für Veranstaltungen, die in von Kooperationspartnern zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten stattfinden, keinerlei Verantwortung im Sinne der Haftpflicht. Haftpflichtig ist in diesen Fällen der Kooperationspartner. Einrichtungen außerhalb Münchens müssen leider das ganze Honorar der ReferentInnen selbst tragen. Wir können ihnen behilflich sein, Kontakt mit dem/der Referenten/in aufzunehmen. |